Bad Emmering (sprich bäd wie bad bank) findet nicht statt

31. Juli 2013

Als Anfang 2011 in Emmering eine neue Plakatierungsverordnung beschlossen wurde, geschah das handstreichartig gegen die Stimmen der CSU und der SPD. Vorausgegangen waren damals nicht massenhafte Proteste genervter Bürger sondern ein Antrag einer aus dem Gemeinderat ausscheidenden Rätin der Freien Wähler, die sich damit ein „Denkmal“ setzen wollte. Vielleicht wollte ihr der Emmeringer Bürgermeister auch nur ein Abschiedsgeschenk machen; wie auch immer – anzunehmen ist, dass die neue „Maulkorbverordnung“ sehr wohl seinem Demokratieverständnis entspricht, demzufolge sich die sog. „Freien Wähler“ für etwas Besseres halten als die gewöhnlichen Parteien, obwohl sie die gleichen Ziele verfolgen wie andere Parteien und vom Staat wie solche behandelt werden.

Als Vorbild für die FW-Plakat-Verordnung hatte sich Dr. Schanderl die entsprechende Satzung von Bad Wiessee genommen, ein in jeder Hinsicht problematischer Vergleich, denn vieles, was man einem noblen Kurort in Oberbayern zubilligen möchte, ist in Emmering halt nicht gegeben… (Mehr dazu in den jur. Überlegungen der SPD zur Plakat-Verordnung)
Trotz aller Versuche, die neue Verordnung wegzubekommen – die Emmeringer Freien Wähler blieben uneinsichtig; bis, ja bis zur Gemeinderatssitzung am 19. Juni 2013, bei der Plakatierungsverordnung erneut diskutiert wurde und die Ein-Stimmen-Mehrheit der FW wie Schnee in der Frühjahrssonne dahin schmolz. Was letzten Endes den Ausschlag für das Umschwenken des Bürgermeisters gab, ist unerheblich. Vermutlich ist ihm auch zu Ohren gekommen, dass die SPD unmittelbar nach der Abstimmung eine einstweilige Verfügung gegen die Plakatierungsverordnung auf den Weg gebracht hätte, um die allen demokratischen Gepflogenheiten widersprechende neue Fassung der Plakatierungsverordnung zu Fall zu bringen. Schwach, um nicht zu sagen, an den Haaren herbeigezogen ist die Begründung, die Bgm. Dr. Schanderl für seinen Rückzug gab. Er meinte, die Kosten für die von der Gemeinde zu erstellenden Plakatwände seinen wesentlich höher als die im Haushalt 2013 ausgewiesenen € 25.000,- , möglicherweise bis zum Zehnfachen des Betrages.
Unser Reim darauf: Einer Verwaltung, die sich bei der Beurteilung eines Antrags um eine Zehnerpotenz verschätzt, sollte man tunlichst nicht die Kostenermittlung für einen Rathausneubau anvertrauen, wenn man keine blauen Wunder erleben möchte.

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